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Verschärftes Waffenrecht verfassungsrechtlich bedenklich | 28.05.2009 |
Große Koalition
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Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch auf die Verschärfung des Waffenrechts ver- ständigt. Um dieses Gesetz noch durch den Bundestag zu bringen, greift sie dabei zu unnötigen und unschönen Tricks und verteckt es im Sprengstoffgesetz. Die Gewerkschaft der Polizei hat bereits dagegen protestiert und hält das neue Gesetz für verfas- sungsrechtlich bedenklich.
Wer das neue Waffenrecht auf dem Ab- laufplan des Bundestages sucht, wird lange suchen müssen. Es wurde nämlich im ebenfalls neuen Sprengstoffgesetz versteckt. Der Grund: Die große Koalition will mit allen Mitteln noch in dieser Legeslaturperiode das Waffenrecht durchpeitschen. Doch auf nor- malem Wege läuft die Zeit weg. Der Sitzungsplan sieht vor den Bundestags- wahlen nämlich nur noch zwei Sitzungs- wochen des Parlamentes vor.
Das Sprengstoffgesetz aber stand bereits auf dem Plenarplan - und so wurde es dort an- gehängt. Unter anderem mit der Absicht, dass dann auch die 1. und 2. Lesung des neuen Gesetzes entfallen, die eigentlich Voraussetzung dafür sind, dass ein Gesetz auf den Ablaufplan aufgesetzt wird. Bei diesen Lesungen hätten die Oppositions- parteien Gelegenheit Änderungen zu er- reichen. Doch das entfällt nun, wie gesagt.
Ob sich die Große Koalition mit dieser Vor- gehensweise einen Gefallen tut, ist aber eher zweifelhaft. Denn bereits jetzt regt sich Widerstand - aus den Reihen der Polizei. "Verfassungsrechtlich bedenklich" sei dieses Gesetz, ließ heute die Gewerkschaft der Polizei vernehmen. Und teilt damit den Vor- wurf des Opposition.
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Verfassunsgrechtlich bendenklich ist vor allem der Kernpunkt des neuen Gesetzes, dass zukünftig Behörden das Recht erhalten, sich verdachtsunabhängig Zutritt in die Woh- nungen von Waffenbesitzern zu verschaffen, um nachzuprüfen, ob die Waffen ordnungs- gemäß aufbewahrt sind. Wer zukünftig Waffen nicht ordnungsgemäß lagert, riskiert bis zu drei Jahren Gefängnis - aber nur, wenn Vorsatz nachweisbar ist.
Das aber steht dem Grundrecht der Unver- letzlichkeit der Wohnung entgegen. Der Gang nach Karlsruhe scheint vorprogrammiert. Weiterhin sollen Jugendliche nicht meht mit großkalibrigen Waffen schießen dürfen und Sportschützen müssen nachweisen, dass sie regelmäßig an Wettkämpfen teilnehmen, wenn sie mehr als drei Gewehre oder zwei Pistolen besitzen wollen.
Außerdem ist vorgesehen, das geplante zen- trale Waffenregister um zwei Jahre auf Ende 2012 vorzuziehen. Den ursprünglichen Plan, Paintball zu verbieten, hat die Koalition nach Protesten der Paintball-Organisationen auf- gegeben.
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