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Verschärftes Waffenrecht verfassungsrechtlich bedenklich
28.05.2009
Große Koalition
Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch auf die Verschärfung des Waffenrechts ver- ständigt. Um dieses Gesetz noch durch den Bundestag zu bringen, greift sie dabei zu unnötigen und unschönen Tricks und verteckt es im Sprengstoffgesetz. Die Gewerkschaft der Polizei hat bereits dagegen protestiert und hält das neue Gesetz für verfas- sungsrechtlich bedenklich.

Wer das neue Waffenrecht auf dem Ab- laufplan des Bundestages sucht, wird lange suchen müssen. Es wurde nämlich im ebenfalls neuen Sprengstoffgesetz versteckt. Der Grund: Die große Koalition will mit allen Mitteln noch in dieser Legeslaturperiode das Waffenrecht durchpeitschen. Doch auf nor- malem Wege läuft die Zeit weg. Der Sitzungsplan sieht vor den Bundestags- wahlen nämlich nur noch zwei Sitzungs- wochen des Parlamentes vor.

Das Sprengstoffgesetz aber stand bereits auf dem Plenarplan - und so wurde es dort an- gehängt. Unter anderem mit der Absicht, dass dann auch die 1. und 2. Lesung des neuen Gesetzes entfallen, die eigentlich Voraussetzung dafür sind, dass ein Gesetz auf den Ablaufplan aufgesetzt wird. Bei diesen Lesungen hätten die Oppositions- parteien Gelegenheit Änderungen zu er- reichen. Doch das entfällt nun, wie gesagt.

Ob sich die Große Koalition mit dieser Vor- gehensweise einen Gefallen tut, ist aber eher zweifelhaft. Denn bereits jetzt regt sich Widerstand - aus den Reihen der Polizei. "Verfassungsrechtlich bedenklich" sei dieses Gesetz, ließ heute die Gewerkschaft der Polizei vernehmen. Und teilt damit den Vor- wurf des Opposition.

Verfassunsgrechtlich bendenklich ist vor allem der Kernpunkt des neuen Gesetzes, dass zukünftig Behörden das Recht erhalten, sich verdachtsunabhängig Zutritt in die Woh- nungen von Waffenbesitzern zu verschaffen, um nachzuprüfen, ob die Waffen ordnungs- gemäß aufbewahrt sind. Wer zukünftig Waffen nicht ordnungsgemäß lagert, riskiert bis zu drei Jahren Gefängnis - aber nur, wenn Vorsatz nachweisbar ist.

Das aber steht dem Grundrecht der Unver- letzlichkeit der Wohnung entgegen. Der Gang nach Karlsruhe scheint vorprogrammiert. Weiterhin sollen Jugendliche nicht meht mit großkalibrigen Waffen schießen dürfen und Sportschützen müssen nachweisen, dass sie regelmäßig an Wettkämpfen teilnehmen, wenn sie mehr als drei Gewehre oder zwei Pistolen besitzen wollen.

Außerdem ist vorgesehen, das geplante zen- trale Waffenregister um zwei Jahre auf Ende 2012 vorzuziehen. Den ursprünglichen Plan, Paintball zu verbieten, hat die Koalition nach Protesten der Paintball-Organisationen auf- gegeben.



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4 Kommentare
 
1) Im vorgesehene Gesetzesentwurf lässt sich das Bundeinnenministerium ermächtigen, später die Aufbewahrungsvorschriften ohne weitere Gesetzgebungsverfahren zu ändern - also das Waffengesetz zu ändern ohne weitere Beteiligung der Exekutive. Ermächtigungsgesetze hatten wir in Deutschland schon einmal. 1932, und was daraus geworden ist wissen wir alle. So nach und nach werden die Regularien und Kontrollmechanismen der Demokratie ausgehöhlt.

Nach dem der deutsche Michel alles geschluckt hat, Voratsdatensprecherung, Bundestrojaner, Kennzeichenscanning, biometrischen Pässen, allumfassende Überwachung, kommen nun ganz unverfroren der nächste Schritte: wieder die Ermächtigungsgesetze? Anscheinend schrecken manche Politiker vor nichts mehr zurück! Das Volk hat versagt, es muss ein neues Volk her.

MfG
M. Groner
Kommentar von Groner | 01.06.2009 @ 00.06 Uhr
 
2) „Verfassungsrechtlich bedenklich“ und somit wird der Gang zum Gericht nach Karlsruhe vorprogrammiert sein.
Hat schon jemals eine Regierung ein Gesetz gemacht was durchdacht war????
Nie und nimmer.
Zurückgenommen, nachgearbeitet usw. Wo bleibt der träge „Deutsche Michel“. Warum gehen die Deutschen nicht auf die Strasse?? Egal, es gibt mehr als nur das Waffengesetz für einen Aufstand.
Ein Franzose und Italiener z.B. würden sich dass nicht Gefallen lassen.
Da gäbe es Krawalle, mit Sicherheit. Deutschland ist am Ende und auf dem Weg um
Verhältnisse herzustellen wie in der DDR.

Kommentar von Dieter | 29.05.2009 @ 08.29 Uhr
 
3) Haben unsere Gesetzgeber noch nicht gehört oder gesehn, dass sich biometrische Systeme innerhalb von 20 Sekunden knacken lassen???
Sie lassen sich knacken!!!! Hallo !!!! Aufwachen !!!!
Innerhalb 20 Sekunden aufwachen !!!!!
Hallo!!!!! Keiner Zuhause????
Kommentar von ille | 29.05.2009 @ 00.09 Uhr
 
4) verfassungsrechtlich bedenklich,sind meiner meinung nach solche Parteien,die
solchen Unsinn noch vor den Bundestags Wahlen mit aller Gewalt durchsetzen wollen.es ist nun an der Zeit solchen Parteien mit aller Haerte Parolie zu bieten,
alle Schiesssportverbaende sind jetzt zum sofortigen Haandeln aufgerufen,um die
berechtigten Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.
es muss einmal Schluss mit dem waffenrechtlichen Unsinn sein,der mit der inneren
Sicherheit wenig zu tun hat,hier geht es einigen Herrschaften lediglich nur um Volksentwaffnung,allen voran einer gewissen Silke Stokar von den Gruenen .
diese Dame sieht im privaten Waffenbesitz eine Gefahr fuer die Oeffentlichkeit,ferner hat besagte Dame von der ganzen Materie soviel Ahnung,wie ein Hund vom Eierlegen.
solche Damen und Herren die dererlei Forderungen stellen,gehoeren meiner Auffassung durch den Verfassungsschutz ueberwacht und aus der Politik sofort entfernt.
es reicht jetzt!
Kommentar von Gottfried | 28.05.2009 @ 19.26 Uhr
 
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