Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am Dienstag ein wegweisendes Urteil zum Datenschutz sprechen. Es geht um die Ende 2007 vom Bundestag beschlossene Vorratsdatenspeicherung. Die Große Koali- tion setzte das Gesetz gegen die Stimmen der damaligen Opposition, der FDP, Grünen und Linken durch. Gegen dieses Gesetz haben 35.000 Bürger geklagt - darunter viele Politiker.
Es ist die größte deutsche Massenklage der deutschen Geschichte: 35 000 Bürger und prominente Politiker. Zum Beispiel die jetzige Justizministerin Sabine Leutheuser-Schnar- renberger (FDP) und der ehemalige Innenminister Gerhard Baum (FDP) haben ebenfalls gegen das Gesetz Klage einge- reicht. Dem Gesetz nach müssen mindestens sechs Monate lang sämtliche Verbindungsdaten erfasst und gespeichert werden, die per Telefon, E-Mail und Internet zustande kommen - und zwar verdachtsun- abhängig. Das heißt, jeder Bürger wird - unabhängig ob ein Verdacht gegen ihn vorliegt oder nicht - mit seinen sämtlichen Verbindungsdaten, also Telefonaten, Mails, etc. gespeichert.
Die damalige rot-schwarze Regierungs- koalition rechtfertigte dieses Gesetz mit einer Vorgabe und Umsetzung einer Richtlinie der EU. Das aber bezweifeln die Kläger. Sie warfen der Großen Koalition vor, übers Ziel hinausgeschossen zu sein. Zu den heftigsten Kritikern der Vorratsdatenspeicherung gehört der frühere Staatsanwalt und Freidemokrat Max Stadler. Als Oppositions- politiker bezeichnete er das Gesetz kurz vor der Bundestagswahl im September 2009 als "schlimmste" Verletzung |
von Bürger- und Freiheitsrechten. Es handele sich um Daten von völlig unverdächtigen Menschen, und das sei etwas Neues. "Denn früher durfte der Staat nur in die Privatsphäre eingreifen, wenn es konkrete Verdachtsmo- mente gab", betonte Stadler.
Bei der verdachtsunabhängigen Vorratsdaten- speicherung über sechs Monate geht es um die Frage, ob sie mit dem Fernmelde- geheimnis vereinbar ist. So formulierte es der Vorsitzende Richter, Hans-Jürgen Papier, bei der mündlichen Verhandlung der Klage im Dezember 2009. Das Urteil wird Papiers letzter Richterspruch sein. Danach geht in den Ruhestand.
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