Überraschend kommt das Urteil nicht. Schon vor zwei Jahren hat das oberste Gericht in zwei einstweiligen Anordnungen die Datenspeicherung stark eingeschränkt und nur für die Verfolgung von besonders schweren Straftaten zugelassen. Dieser Linie sind die Richter auch in ihrer neuen Entscheidung im dank 34.000 Klägern größten Massenprozess des Bundesverfassungsgerichts gefolgt. Die jetzige Regelung verstoße gegen das Fernmeldegeheimnis. Darum müssen alle derzeit gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht werden.
Bislang hat der Staat von Telefongesellschaften und Internet-Providern verlangt, alle Verbindungsdaten während sechs Monaten zu speichern. Die Gespräche selber waren allerdings nicht erfasst. Kritiker wie der Chaos Computer Club monierten jedoch, dass aufgrund der Daten ein genaues Profil der Nutzer erstellt werden könne. Es ließen sich Informationen über private Beziehungen, aber auch über die Bildung von Gruppierungen ablesen.
Eingeführt worden war die Datenspeicherung aufgrund einer EU-Richtlinie zur besseren Bekämpfung des internationalen Terrorismus nach dem Attentat vom 1. September 2001. Die Richter machten deutlich, dass auch nach ihrem Urteil eine verfassungsgemäße Umsetzung der Richtlinie möglich sei. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die noch als Oppositionspolitikerin ebenfalls geklagt hatte, sagte: „Diese Entscheidung wird auch auf Europa ausstrahlen.“ Für weitere anlasslose Datensammlungen auf EU-Ebene sei der Spielraum damit geringer. Dies betreffe etwa die Speicherung von Flugpassagierdaten. Zuvor hatte auch |
schon die zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding erklärt, sie wolle die Regelung bis Jahresende überprüfen.
Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach kritisierte, dass ohne die Speicherung eine effektive Terrorbekämpfung nicht möglich sei: „Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff.“ Unzufrieden zeigten sich auch Vertreter der Polizei. Für Konrad Freiberg, den Chef der Gewerkschaft der Polizei, ist das Urteil eine „schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber.“ Der Polizei werde ein notwendiges Ermittlungsinstrument aus der Hand geschlagen. Noch schärfer reagierte der Bund Deutscher Kriminalbeamter. Dies sei „ein guter Tag für alle Kriminellen“ sagte deren Vizechef Wilfried Albishausen.
Allerdings wird auch nach diesem Urteil Strafverfolgung weiterhin möglich sein, wenn auch in engeren Grenzen. Datenspeicherung ist nur noch möglich, wenn ein begründeter Verdacht auf schwerste Straftaten vorliegt, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht oder die Sicherheit des Landes gefährdet ist. Zudem muss ein Richter die Speicherung genehmigen.
Zufrieden über das Urteil zeigte sich nicht nur die Opposition, sondern auch die FDP. Parteichef Guido Westerwelle freute sich, dass „Liberale dieses Urteil erstritten haben.“ Mit diesem Erfolg dürfte auch der lange vernachlässigte Bürgerrechtsflügel der Liberalen frischen Aufwind erhalten.
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