 |
Geht es nach Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), werden die Regelsätze für Bezieher von Arbeitslosengeld II reformiert. Schon warnen Koalitionspolitiker vor einer Erhöhung - Hartz IV dürfe nicht attraktiver werden als Arbeit.
Hintergrund der aktuellen Diskussion ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar dieses Jahres. Danach müssen die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger neu berechnet werden. Wie das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» berichtet, zeigen vorläufige Berechnungen, dass der Regelsatz von derzeit 359 Euro im Monat für einen alleinstehenden Erwachsenen zu niedrig ist. Die von der Bundesregierung herangezogenen Vergleichszahlen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe beim Statistischen Bundesamt deuteten darauf hin, dass der Satz bei annähernd 400 Euro liegen müsste. Das Bundessozialministerium wollte die Zahlen nicht kommentieren, da endgültige Daten zur Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze erst im Herbst vorlägen. Das Bundesarbeitsministerium wies zudem darauf hin, dass die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes als Maß für die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze nicht ausreiche, da sie nur alle zwei Jahre erhoben werde. Daher seien weitere Parameter wie die Nettolohnentwicklung und die Inflationsrate heranzuziehen, erläuterte ein Sprecher. Das habe auch das Bundesverfassungsgericht als Ausgestaltungsmöglichkeit genannt. Das Gesetzgebungsverfahren soll voraussichtlich im September starten. Die Vorgaben des Karlsruher Urteils müssen bis zum Jahresende umgesetzt sein. |
 |
Doch bereits jetzt warnen Mitglieder aus den Regierungsfraktionen vor einer Erhöhung der Regelsätze. Der CDU-Politiker Michael Fuchs warnte vor höheren Leistungen: «Hartz IV darf nicht attraktiver werden als Arbeit», sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. FDP-Fraktionsvize Heinrich Kolb sagte: «Sollte die Neugestaltung der Hartz-IV-Sätze zu Mehrausgaben führen, muss das Ministerium Vorschläge für Einsparungen an anderer Stelle machen.»
Besondere Aufmerksamkeit wird der Frage gewidmet, wie die Versorgung von Kindern sichergestellt werden kann. In diesem Zusammenhang begrüßte der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßte die Pläne von Ursula von der Leyen, Leistungen für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern künftig zum Teil über Gutscheine zu gewähren. Dies gehe in die richtige Richtung, wenn die Regierung damit auf Sachleistungen wie Nachhilfe oder den kostenlosen Besuch von Musikschulen abziele, sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen, Ulrich Schneider, der «Berliner Zeitung» vom Montag.
Die Grünen wandten sich indes dagegen, Hartz-IV-Leistungen für Kinder in Form von Gutscheinen aufzustocken. Sie habe den Eindruck, dass Arbeitsministerin von der Leyen mit einer Gutscheinlösung die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuberechnung der Regelsätze umgehen wolle, sagte die familienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katja Dörner. Sinnvoll wäre allenfalls die Bereitstellung von Schulmahlzeiten oder Lernmitteln. Diese Leistungen könnten dann auf die Regelsätze angerechnet werden.
|
 |