Ein Sprecher des Arbeitsministeriums betonte dagegen, dass die Sachleistungen für Kinder nicht auf den bisherigen Regelsatz angerechnet werden, sondern zusätzlich bereitgestellt werden sollten. Derzeit laufen Beratungen mit dem Bundesbildungs- ministerium über die Ausgestaltung von Bildungsgutscheinen.
Die Arbeit an der vom Bundesverfassungsgericht verordneten Reform von Hartz IV ist also in vollem Gange. Bleibt zu hoffen, dass am Ende eine Lösung steht, die besonders den Kindern nicht nur den selbstverständlichen Zugang zu ausreichend Lebensmitteln und Schulmaterial ermöglicht, sondern auch eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kulturelle Bildung ermöglicht.
epd/dpa
|