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bei längeren Laufzeiten die Kontrolle länger ausüben müssen, sind einige Juristen der Auffassung, dass die Länder einer Neuregelung zustimmen müssten. Andere verweisen auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Luftsicherheitsgesetz. Darin heißt es, dass rein quantitative Erhöhungen zu Lasten der Länder kein Zustimmungsrecht des Bundesrates begründen würden.
Helmut UwerHelmut Uwer, uwer@tagesblick.de
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