Die baskische Partei PCTV ist vom Obersten Spanischen Gerichtshof verboten worden. Die Richter erklärten, die PCTV sei lediglich eine Tarnorganisation der seit 2003 ver- botenen Separatisten- Partei "Batasu- na" (Einheit). Die PCTV hatte neun Abge- ordnete im baskischen Regionalparlament. Baskenchef Juan José Ibarretxte will nun den Europäischen Gerichtshof für Menschen- rechte anrufen.
Wegen Unterstützung des ETA-Terrors hat Spaniens Oberster Gerichtshof nun die Kom- munistische Partei des Baskenlandes (PCTV) am einstimmig für illegal erklärt und ordneten deren Auflösung an. Damit gaben sie den Gesuchen der spanischen Regie- rung und der Staatsanwaltschaft statt.
Nach Ansicht des Gerichts ist die Partei le- diglich eine Tarnorganisation der seit 2003 verbotenen Separatistenpartei Batasuna (Ein- heit), die als politischer Arm der Untergrund- organisation ETA gilt. Erst am Dienstag hatte der Oberste Gerichtshof die ETA-nahe Ba- skenpartei ANV (Nationalistische Baskische Aktion) verboten.
Der spanische Ministerpräsident Zapatero, der die Bestrebungen der Basken nach mehr Unabhängigkeit ablehnt, hat nun massive Rückendeckung von der spanischen Justiz bekommen.
In den letzten Wochen wurden mehrere bas- kische Organisationen und Parteien verboten: So die ETA-Hilfsorganisation „Gestoras Pro Amnistia“, deren Führung zu hohen Haft- strafen verurteilt wurde. Insgesamt 21 lei- tende Mitglieder wurden „wegen Mitglied- schaft in einer terroristischen Vereinigung“ verurteilt und müssen zwischen acht und zehn Jahren ins Gefängnis. Die Gruppe, die sich selbst als „humanitäre Organisation“ be- zeichnet, wird von den |
Ermittlern als Teil des ETA-Netzwerks be- zeichnet. Ihr Auftrag lautet, die Kontrolle und den Kampfeswillen der rund 600 inhaftierten ETA-Terroristen aufrechtzuerhalten.
Ebenso untersagt wurde durch ein Urteil des Verfassungsgerichts, die geplante Volksbe- fragung im Baskenland. Der eigenwillige baskische Regierungschef Juan José Ibar- retxe wollte darüber abstimmen lassen, ob er mit der ETA und auch mit Spanien Gespräche über einen Frieden und einen eigenen Baskenstaat aufnehmen solle. Das Regio- nalreferendum widersprach der spanischen Verfassung, wonach derartige Volksbe- fragungen nur vom Staat einberufen werden können.
Zudem waren formelle Friedensgespräche zwischen Regierungschef Zapatero und der ETA vor zwei Jahren an eben den Unab- hängigkeitsforderungen gescheitert.
Baskenchef Juan José Ibarretxe respektierte zwar die Entscheidung des Gerichts, ließ der- weilen aber mitteilen: „Wir geben nicht auf.“ Er will nun den Europäischen Gerichts- hof für Menschenrechte anrufen, um das „bas- kische Recht auf Selbstbestimmung“ viel- leicht doch noch durchzusetzen.
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