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Bundesmarine soll demnächst vor Somalia Schiffe vor Piraten schützen
10.12.2008
Piratenjagd mit Hindernissen
Im deutschen Grundgesetz ist nicht vor- gesehen, dass Piraten deutsche Schiffe irgendwo auf den sieben Weltmeeren attacki- eren. Denn laut der deutschen Rechtslage ist für den Kampf gegen Piraten die Bun- despolizei, die früher Grenzschutz hieß, zuständig. Die aber operiert nur im Inland und an den beiden Küsten. Anders als die Bundespolizei verfügt die Bundesmarine durchaus über hochseetüchtige Wasser- fahrzeuge. Doch die Bundeswehr darf nicht Polizei spielen. Alle Versuche der CDU, der Bundeswehr Kompetenzen zur Abwehr von terroristischen oder anderen Gefahren, die mit polizeilichen Mitteln nicht bekämpft werden können, sind bislang am hart- näckigen Widerstand der SPD gescheitert.

Dabei ist die Bundesmarine längst vor Ort. Im Rahmen der „Operation Enduring Freedom“ patrouillieren deutsche Schiffe am Horn von Afrika. Die aber dürfen nur mit dem Säbel rasseln. So eilte die Fregatte Emden im April dem japanischen Tanker Takayama zu Hilfe, der von Piraten beschossen wurde. Doch die Piraten verfolgen und festnehmen durften die Deutschen nicht.

Das soll nun anders werden. Das Kabinett hat am Mittwoch die deutsche Beteiligung an der EU-Mission Atalanta beschlossen. Dafür werden insgesamt 1400 Mann bereitgestellt, wobei fürs erste nur ein paar hundert aktiv werden. Die Einsatzkosten der auf ein Jahr beschränkten Mission belaufen sich auf 45 Millionen Euro. Der EU-Einsatz, an dem mindestens acht Länder teilnehmen, steht unter britischem Kommando.

Nicht wirklich gelöst ist nach wie vor das schwierigste Problem: was geschieht mit gefangenen Piraten? Diese Frage führte in Deutschland zu heißen Diskussionen. Da für die Bekämpfung von Piraten die Bundes- polizei zuständig ist, dürfen Soldaten keine Gefangenen machen. Darum wurde überlegt, ob man Bundespolizei auf den Schiffen stationiert. Dort gibt es zwar keine Arrest- zellen. Die aber hätte man einbauen können.

Schwieriger zu lösen war jedoch das Pro- blem, dass nach deutschem Recht Gefangene nach 24 Stunden dem Haftrichter vorzuführen sind. Zuständig für Piraterie ist die Staatsanwaltschaft Hamburg. Die Idee, ständig einen Staatsanwalt mitfahren zu lassen oder einen einzufliegen, hat man inzwischen wieder fallen gelassen. Nun sollen deutsche Soldaten Piraten festhalten dürfen, bis geprüft wird, ob die Strafverfolgung durch Deutschland, ein anderes EU-Land oder einen Dritt-Staat übernommen wird.

Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) machte deutlich, dass Piraten sehr wohl in Deutschland vor ein Gericht gestellt werden könnten, wenn etwa Deutsche als Geiseln genommen würden. Oder wenn ein deutsches Schiff entführt werde. Am liebsten aber wäre den Deutschen, sie würden nie in eine solche Situation kommen. Deshalb wird die deutsche Marine vor allem präventiv tätig, wie Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) und Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) deutlich machten:
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