Das Bundesverfassungsgericht wird den EU- Reformvertrag von Lissabon intensiv darauf- hin prüfen, ob er die Souveränität Deutsch- lands zu stark einschränkt. Das wurde am Dienstag bei der mündlichen Anhör- ung vor dem Verfassungsgericht deutlich. Die An- hörung wird am Mittwoch fortgesetzt. Gegen den Lissabon-Vertrag hatte unter anderem der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler ge- klagt.
Es geht um die Frage, ob ein Mehr an Kom- petenzen für die EU, wie im Lissbon-Vertrag geplant, die bundesdeutsche Verfassung einschränkt oder gar aushobelt wird.
Gewinnt Europa, ist die deutsche Verfas- sung ausgehöhlt. Gewinnt die deutsche Ver- fassung - ist der europäische Einigungs- prozess diesmal an Deutschland gescheitert. Keine leichte Entscheidung also für das Bundesverfassungsgericht.
Gegen den Vertrag geklagt hatten der Ex-Europaparlamentarier Franz Ludwig Graf von Stauffenberg (CSU), der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler, die Linksfraktion sowie Klaus Buchner, Vorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei. Denn im Vertrag von Lissabon, der 2007 verabschiedet worden war, werden zukünftig auch solche, bislang innerstaatlichen Kompetenzen, wie Terroris- musbekämpfung oder Einsätze der Bun- deswehr im Ausland, durch die EU bestimmt.
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In der mündlichen Anhörung heute brachten die Richter des Zweiten Senats ihre Skepsis gegenüber einzelnen Punkten des Vertrags- werks durch kritische Nachfragen zum Ausdruck. Vor Gericht heute standen sich zwei grundsätzliche Ansichten gegenüber. So warnen die Kläger vor einem wachsenden Demokratiedefizit und einer Aushöhlung sta- atlicher Souveränität.
Aus Sicht der Regierung, die heute in Karlsruhe durch Innenminister Schäuble und Außenminsiter Steinmeier vertreten wurden, ist der Lissabon-Vertrag lediglich eine lo- gische Weiterentwicklung der EU. Sie führe nicht zu weniger, sondern zu mehr De- mokratie in Europa.
Der Vizepräsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, stellte klar, dass es bei diesem Verfahren allein um die Vereinbarkeit des Vertrags mit dem Grundgesetz gehe: "Die europäische Idee als solche steht hier und heute hingegen nicht zur Verhandlung." Ein Urteil wird frühestens im Sommer erwartet. Bundespräsident Horst Köhler hatte seine Unterschrift unter den Vertrag mit Rücksicht auf Karlsruhe vorerst zurückgestellt. Der Lissabon-Vertrag soll Anfang 2010 in Kraft treten soll.
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