Am Montag sollte er beginnen, der Prozeß vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gegen Radovan Karadzic. Ihm wird vorgeworfen, für die Belagerung Sarajevos und für das Massaker in Srebenica 1995 verantwortlich zu sein. Am Montag ist der Angeklagte nicht vor Gericht erscheinen und der Prozeß wurde vertagt.
Eine gleich vorweg: Es ist das gute Recht des Angeklagten, nicht vor Gericht zu erscheinen. Das soll auch akzeptiert werden. Was allerdings inakzeptabel ist, dass daraufhin der gesamte Prozeß verschoben wird. Karadzic hatte vorgebracht, da er sich selbst verteidige, nicht genügend Zeit gehabt zu haben, sich auf den Prozeß vorzubereiten.
Das allerdings ist falsch. Auch wenn Karadzic sich vor Gericht selbst verteidigen will, sind doch im Hintergrund mehrere Anwälte und Kanzleien für ihn tätig, wie gestern Amnesty International bekannt gab. Also, der Ange- klagte, dem immerhin Völkermord vorgeworfen wird, ist nicht ohne Rechtsbeistand. Angesichts dieser Tatsache geht es ihm nur um Prozeß-Verschleppung. Auch das ist sein gutes Recht - aber das Gericht muß und sollte dem nicht folgen.
Der Vorsitzende Richter O-Gon Kwon hat nun den Prozeßbeginn auf Dienstagnachmittag verlegt. das soll zumindest schon mal die Anklageschrift vorgelesen werden. UN-Chef- ankläger Serge Brammertz sagte am Dienstagmorgen auch, sollte sich Karadzic weiter dem Gericht verweigern, muss über |
einen bestellten Pflichtverteidiger nachge- dacht werden.
Radovan Karadzic hat bereits angekündigt, auch am Dienstag nicht zu erscheinen. Hier aber muss das Gericht nun überlegen, wie es einerseits Rechtsstaatlichkeit gegenüber dem Angeklagten walten lässt, andererseits aber auch den Opfern Gerechtigkeit wider- fahren lässt.
Viele Angehörige getöteter Muslime sind eigens zum Prozeßauftakt nach Den Haag gereist. So auch die "Mütter von Srebenica", die ihre Männer und Söhne beim Massaker verloren haben. Im Juli 1995 wurden über 8000 Muslime aus Srebrenica von den Serben ermordet.
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