Als Haupttäter wurde der 19-jährige Markus Sch. am Montag in München wegen Mord an dem damals 50-jährigen Manager Dominik Brunner zu neun Jahren und zehn Monate verurteilt. Nach dem Jugendstrafrecht wären maximal zehn Jahr möglich gewesen. Diese hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Der mitangeklagte Sebastian L. (18) erhielt sieben Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung. Sein Verteidiger kündigte Revision an.
Der Fall Brunner hatte vor einem Jahr grosses Aufsehen erregt, weil sich hier ein Erwachsener schützend vor vier Schüler gestellt hatte, die von Jugendlichen bedroht worden waren. Für seine Zivilcourage hatte Brunner posthum den Bayrischen Verdienstorden erhalten. Zudem wurde eine Stiftung mit seinem Namen gegründet, die sich mit Zivilcourage und Gewaltprävention beschäftigt.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüsste das „klare und konsequente“ Urteil: „Für mich ist klar, dass auf brutale Gewaltattacken gegenüber Unschuldigen, wie wir sie vor einem Jahr in Solln erleben musste, mit harten Strafen reagiert werden muss.“
Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, da sich im Verlauf des Verfahrens gezeigt hatte, dass der Fall so einfach nicht war. So hatte Brunner als erster zugeschlagen. Markus Sch. hatte darauf einen Schlüssel aus der Tasche gezogen, sich zwischen die Finger gesteckt und war dann seinerseits auf Brunner losgegangen. Zuletzt hatte er den am Boden |
liegenden Brunner mit Fusstritten am Kopf attackiert. Für eine kleine Sensation sorgte dann die Veröffentlichung der Todesursache. Denn die lag nicht an den Schlägen und Tritten. Ursächlich war ein zuvor nicht erkanntes Herzproblem. Laut Gericht war das für das Urteil unerheblich, denn die Angeklagten hätten nicht davon ausgehen können, dass ihr Opfer gesund sei. Die Gewalt haben den Herzstillstand bewirkt.
Laut dem Richter handelte Markus Sch. aus Rache: "Ein von Reue und Schuldeingeständnis getragenes Geständnis konnte das Gericht nicht feststellen. Sein Verhalten steht auf sittlich niedrigster Stufe." Sebastian L. dagegen habe den Tod Brunners nicht gewollt. Er habe versucht, seinen Freund von dem 50-Jährigen wegzuziehen.
Für Verwirrung sorgten auch unterschiedliche Zeugenaussagen. Nicht alle der betroffenen Schüler hatten die Situation in der S-Bahn als bedrohlich empfunden. Einer der beiden Jungs erklärte: „“Es fielen ein paar Schimpfwörter, mehr nicht.“ Der andere hatte dagegen gehört, wie die beiden Täter getuschelt hätten: „Wann schlagen wir sie denn?“
Das Gericht begründete das Urteil unter anderem damit, dass die Angeklagten sich während der S-Bahnfahrt laut über die Möglichkeit unterhalten hätten, die vier Schüler auszurauben. Brunner hatte sich dann eingemischt, die Polizei angerufen und war mit den Schülern an der S-Bahn-Station Solln ausgestiegen. Dort war es zu |