Der NDR hatte am Mittwoch berichtet: Job- suchende beim Autobauer Daimler müssen sich bereits während des Bewerbungs- verfahrens Bluttests unterziehen. Daimler bestätigte das Verfahren, in Baden-Würt- temberg überprüft der Datenschutzbeauf- tragte die Vorgänge.
Ausziehen bis auf die Haut reicht nicht mehr - Ausziehen bis aufs Blut wird jetzt verlangt. Zumindest bei Daimler. Eine Sprecherin bei Daimler bestätigte, dass Gesundheits- und Blutproben bereits während der Bewer- bungsphase abgenommen werden. Diese Verfahren, so der NDR weiter, sei bei vielen Firmen, nicht nur bei Daimler, üblich.
Normalerweise wird damit untersucht ob der Bewerber ein Drogen- oder Alkoholproblem hat, oder sogar an AIDS erkrankt ist. Es können sogar Gendefekte festgestellt werden, bevor der Bewerber noch daran erkrankt ist. Dieses Verfahren ist zwar nicht zulässig, aber wenn die Firmen im Besitz der Blutproben sind, weiß keine, was damit ge- macht wird.
Die Abnahme von Blutproben bei Arbeit- nehmern ist arbeitsrechtlich sehr umstritten. Zwar dürfen Bewerber nicht zu Gesundheits- tests gezwungen werden, denn solche Untersuchungen stellen einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern dar. Aber kann ein Bewerber einen solchen Test wirklich ab- lehnen? "Ja", sagt die Daimler-Sprecherin, es habe keinen Einfluß auf seine Einstellung. Dann aber stellt sich die Frage, warum die Daten dann erst erhoben werden?
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"Nein", sagt der DGB, denn Gesundheits- überprüfungen seien nur dann zulässig, wenn die Gesundheit im direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeit stehe. Allgemeine Gesundheitsüberprü- fungen seien unzulässig. |