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Viele Ludwigsburger waren sich vor 50 Jahren einig: Die Staatsanwälte in der Zent- ralen Stelle sind Nestbeschmutzer. „Sagen Sie nicht, wo sie arbeiten - sonst bekommen sie in Ludwigsburg keine Wohnung. Diesen Rat gab der Behördenleiter damals seinen neuen Mitarbeitern“, erzählt Kurt Schrimm, der Leiter der Zentralen Stelle, die in einem ehemaligen Frauengefängnis ist.
Heute feiert die ganz Bundesrepublik die Er- mittlungsbehörde, die in einem ehemaligen Frauengefängnis untergebracht ist. Zum Festakt im Ludwigsburger Schloss werden Bundespräsident Horst Köhler und Charlotte Knobloch vom Zentralrat der Juden in Deutschland erwartet. Anlass für die Gründung der Zentralen Stelle waren die Er- fahrungen aus dem „Ulmer Einsatzgrup- penprozess“ gegen zehn ehemalige Ange- hörige des Einsatzkommandos Tilsit, sie wegen der Ermordung von 5000 Menschen verurteilt wurden.
Der Ulmer Einsatzgruppenprozess bedeutete eine Zäsur in der juristische Aufarbeitung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen in der Bundesrepublik Deutschland. Das Verfahren hatte deutlich gemacht, dass eine einzelne Staatsanwaltschaft überfordert war, die NS-Verbrechen in ihrer Komplexität zu erfassen. Unzählige Taten waren noch unge- sühnt - auch das hatte das Ulmer Verfahren gezeigt. Besonders bei den Massenver- brechen, die im Ausland begangen worden waren, hing es vom Zufall ab, ob eine Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnahm. Viele Täter lebten völlig unbehelligt in der Bundesrepublik. Am 6. November 1958 - nur neun Wochen nach dem Ende des Ulmer |
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Einsatzgruppenprozesses - gründeten die Justizminister und - senatoren der Länder deshalb die „Zentrale Stelle der Landesjustiz- verwaltungen zur Aufklärung nationalso- zialistischer Verbrechen“.
Die Behörde erhebt keine Anklage gegen mutmaßliche NS-Verbrecher, sondern er- mittelt sie. Nach Abschluss dieser Vorer- mittlungen leitet die Zentrale Stelle den Fall dann weiter an die zuständige Staatsan- waltschaft. Diese entscheidet über Anklage oder Einstellung des Verfahrens.
Die Staatsanwälte in Ludwigsburg haben in all den Jahren mehr als 113.000 Anfragen, Überprüfungen und Rechtshilfeersuchen zu möglichen NS-Verbrechen bearbeitet. Rund 7300 Vorermittlungsverfahren hat die Be- hörde schließlich an die zuständigen Staats- anwaltschaften weitergeleitet. Die Zahl der tatsächlich verurteilten Täter ist geringer: 6500 Lager-Aufseherinnen, SS-Männer oder KZ-Kommandanten sind bisher in West- deutschland rechtskräftig verurteilt worden.
Zu den wichtigsten Erfolgen der Zentralen Stelle gehören die Vorermittlungen für die Auschwitzprozesse in Frankfurt. Zu Hoch- zeiten arbeiteten rund 130 Staats- anwälte in Ludwigsburg, heute sind es noch sieben. Die Zeit läuft den Ermittlern davon, deshalb warten sie nicht mehr darauf, dass ein Anfangsverdacht an sie heran- getragen wird, so Kurt Schrimm: „Wir suchen systematisch in ausländischen Archiven nach Hinweisen auf NS-Verbrechen. Wir waren in Washington im Holocaust Memorial Museum, in Archiven in der Ukraine, in Russland und in Chile.“
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