In Baden-Württemberg sind die Weichen für die geplante Volksabstimmung über das umstrittene Bahnprojekt "Stuttgart 21" gestellt worden. Die grün-rote Landesregierung brachte am Freitag im Stuttgarter Landtag ein Gesetz zum Ausstieg des Landes aus dem Milliardenprojekt ein, das zu einer Volksabstimmung Ende November führen soll.
Es wird erwartet, dass das Gesetz Ende September im Landtag abgelehnt wird. Damit würde dann der Weg für die Volksabstimmung frei gemacht. Das eingebrachte Gesetz sieht vor, die Finanzierung von "Stuttgart 21" durch das Land zu beenden. Dazu sollen die entsprechenden Verträge gekündigt werden. Der geplante Umbau des bestehenden Sackbahnhofs in eine unterirdische Durchgangsstation mit kilometerlangen Tunnelbauten ist allerdings auch innerhalb der grün-roten Landesregierung umstritten. Während die Grünen strikt dagegen sind, steht die SPD grundsätzlich dahinter. Die Koalitionspartner einigten sich deshalb auf die Volksabstimmung. Dafür soll durch das am Freitag in den Landtag eingebrachte Kündigungsgesetz der Weg geebnet werden. Scheitert das Gesetz wie erwartet in zweiter Lesung Ende September, soll das Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. |
Nach der baden-württembergischen Landesverfassung kann die Regierung eine vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage zur Volksabstimmung bringen. Dies muss von einem Drittel der Abgeordneten beantragt werden.
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