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Oberlandesgericht Karlsruhe sieht keinen dringenden Tatverdacht mehr
29.07.2010
Kachelmann wieder frei
Überraschende Wende im Fall Kachelmann. Noch zu Beginn des Monats hatte das Landgericht Mannheim die Aufhebung des Haftbefehls gegen den Schweizer Wettermann abgelehnt. Bereits zuvor hatte sich Kachelmanns Anwalt an das Oberlandesgericht Karlsruhe gewandt. Das hob am Donnerstag den Haftbefehl auf, weil „im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr“ bestehe.

Das Oberlandesgericht erklärte, angesichts des die Tat bestreitenden Angeklagten und des angeblichen Opfers als einziger Belastungszeugin stehe hier Aussage gegen Aussage. Beim mutmasslichen Opfer könnten zudem „Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive“ nicht ausgeschlossen werden, da die Frau in den Vernehmungen falsche Angaben gemacht habe. Ausserdem würden Gutachten ihre Darstellung in Zweifel ziehen. Bis zum Prozess, dessen Beginn am 6. September nun fraglich geworden ist, ist Kachelmann ein freier Mann. Sollte er in die Schweiz zurückkehren, würde er nicht ausgeliefert, wenn er nicht zum Prozess erscheinen würde. Auf den Bildschirm will ihn die ARD vorerst noch nicht lassen.

Kachelmann war am 20. März auf dem Frankfurter Flughafen nach seiner Rückkehr aus Kanada verhaftet worden. Seine ehemalige Freundin Simone, eine 37-jährigen Radiomoderatorin aus Schwetzingen bei Heidelberg, hatte ihn wegen Vergewaltigung angezeigt. Er soll sie am 8. Februar nach einem Streit mit einem Küchenmesser bedroht und vergewaltigt haben. Da Kachelmann keinen
Wohnsitz in Deutschland hat, wurde er wegen Fluchtgefahr sofort inhaftiert.

Wenige Wochen später wurde bekannt, dass Kachelmann nicht nur eine, sondern mehrere Freundinnen mehr oder weniger zeitgleich hatte. Eine davon outete sich in der „Bunten“. Kachelmanns Image rutschte in den Keller. Das Blatt wendete sich mit dem Bekanntwerden der Gutachten. Das erste stammt von der Bremer Psychologieprofessorin Luise Greuel und war vom Staatsanwalt in Auftrag gegeben worden.

Greuel äussert darin erhebliche Zweifel an der Darstellung Simones. Diese habe nicht glaubhaft darstellen können, wie Kachelmann ihr ununterbrochen das Messer an die Kehle gehalten und zugleich sie und sich selbst teilweise entkleidet haben soll. In einem weiteren Gutachten der Staatsanwaltschaft wurde Simone traumabedingter Gedächtnisverlust zugute gehalten.

Ein drittes Gutachten im Auftrag der Verteidigung durch den Münsteraner Gerichtsmediziner Bernd Brinkmann kommt zu dem Schluss, dass Simone sich ihre Verletzungen am Hals und den Innenseiten der Oberschenkel selbst beigebracht hat. Das rechtsmedizinische Institut in Heidelberg, in das sich Simone unmittelbar nach der Tat begeben hatte, hatte sich in dieser Frage nicht festlegen wollen.

Zudem wurde bekannt, dass Simone in ihren Vernehmungen unterschiedliche Angaben gemacht hatte. So hatte sie zunächst behauptet, durch einen anonymen Brief auf Kachelmanns neue Freundin aufmerksam geworden zu sein. Dann musste sie
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1 Kommentar
 
1) Bravo, Herr Uwer, für diesen objektiv recherchierten Beitrag. Sowas habe ich bislang in den Printmedien nicht gefunden. Weit ist es gekommen mit dem augenscheinlichen Verfall der grundgesetzlich garantierten Gleichheit aller vor dem Gesetz. Subjektive Befindlichkeiten der Behördenvertreter zur Vita des Betroffenen scheinen diesen Grundsatz zu überdecken. An welchen Stellen eigentlich vorauszusetzend analytische Denkschemata einiger Vertreter der schreibenden Zunft dazu ergänzend aufgeweicht sind, zeigt auf eindrucksvolle Weise die sehr gefächerte heutige Presseschau im DLF. Man darf hoffen und wünschen, dass unser Rechtsstaat zu einem ordentlichen Verfahren in dieser Sache in der Lage sein wird.
Thomas Gerner
Kommentar von Thomas Gerner | 30.07.2010 @ 12.54 Uhr
 
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