Betrachtet man die bunten Broschüren von Vattenfall, scheint alles ganz einfach und logisch: Mittels des so genannten „Oyfuels- Verfahrens“ wird das CO2 durch Reinigung und Auskondensieren des Rauchgas- stromes abgeschieden und durch Verdichtung dem Transport, der Speicherung oder Weiterverarbeitung zugeführt. Der Großteil des Gases soll in ausgebeuteten Erdgasfeldern oder in salinen Aquiferen (porösen, salzwasserführenden Gesteins- schichten, die in unterschiedlichen Tiefen unter der Erdoberfläche vorkommen) gespeichert werden.
Neben dem von Vattenfall favorisiertem Oxyfuel-Verfahren werden derzeit noch zwei weitere Optionen erforscht: „Postcombustion Capture“ und „Precombustion Capture“. Während bei der ersten Variante das CO2 nach der Verbrennung in einem Waschverfahren aus dem Rauchgas abgeschieden wird, erfolgt die Abscheidung bei Precombustion Capture durch verschiedene Schritte vor der Verbrennung.
Allen drei Verfahren gemein ist die Tatsache, dass der Wirkungsgrad der Kraftwerke um etwa zehn Prozent sinkt.
Am Kraftwerksstandort Schwarze Pumpe in der Lausitz hat Vattenfall am 9. September 2008 die erste CCS-Pilotanlage in Deutschland mit einer thermischen Leistung von 30 Megawatt (MW) in Betrieb genommen. Das dort abgeschiedene Kohlendioxid sollte ursprünglich in einem ausgebeuteten Erdgasfeld bei Salzwedel im Norden Sachsen-Anhalts gespeichert werden. Der Transport der noch geringen Mengen des Gases sollte durch LKWs erfolgen. Doch hierzu später mehr.
Spätestens im Jahr 2020 soll das erste kommerzielle |
Kohlekraftwerk mit einer elektrischen Leistung von 1000 MW ans Netz gehen. Doch bis dahin sind noch viele wirtschaftliche und vor allem politische Hürden zu meistern.
Gesetzliche Rahmenbedingungen so wichtig wie umstritten
Anfang des Jahres hat die Europäische Kommission die CCS-Richtlinie verabschiedet. Diese regelt unter anderen wesentliche Anforderungen an die Ablagerung von Kohlendioxid in geologischen Formationen. Daneben enthält die Richtlinie aber auch Anforderungen an die Anlagen zur Abscheidung und an den Transport von Kohlendioxid.
Zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht haben das Bundesumwelt- und das Bundeswirtschaftsministerium Ende Februar einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt. Vorausgegangen war eine monatelange Auseinandersetzung zwischen den beiden Häusern um die Zuständigkeit. Derweil bleibt nicht viel Zeit, denn wenn das Gesetz nicht noch in der Legislaturperiode verabschiedet wird, könnte es passieren, dass deutsche CCS- Projekte keine finanzielle Unterstützung aus Europa erhalten.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderen vor, den Vollzug auf die Länder zu übertragen. Dies bedeutet, dass bei der Erforschung und Genehmigung potenzieller Lagerstätten die Landesämter für Bergbau und Geologie die Verantwortung tragen würden. Schon mehren sich die Zweifel, ob die Landesbehörden hierfür die nötige Kompetenz besitzen. So kommt aus Verbänden und den Koalitionsfraktionen die Forderung, diese komplexe Aufgabe dem Umweltbundesamt zu übertragen. |