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Leichte Änderung bei Kürzung der Solarförderung
06.07.2010
Einigung im Vermittlungsausschuss
Anfang Mai hatte der Deutsche Bundestag eine zusätzlich Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) um 16 Prozent ab dem 1. Juli beschlossen. Dies wollten einige Bundesländer, insbesondere Thüringen, Bayern und Sachsen-Anhalt, nicht mittragen und riefen den Vermittlungsausschuss an. Hier kam es gestern Abend zu einem Kompromiss - die Absenkung wird in zwei Schritten erfolgen.

Der Vermittlungsausschuss hat sich gestern Abend (Montag, 5. Juli) darauf verständigt, die vorgesehene Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom in zwei Schritten vorzunehmen. Bisher war nur ein einziger Schritt im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 6. Mai 2010 vorgesehen. Es bleibt bei darin vorgesehenen Absenkung ab 1. Juli 2010, aber zunächst nur um 13 Prozent für Dachflächenanlagen, um 8 Prozent für Freiflächenanlagen auf sogenannten Konversionsflächen, dies sind beispielsweise Militärflächen oder ehemalige Industriestandorte sowie um 12 Prozent für Anlagen auf sonstigen Freiflächen, also beispielsweise in Gewerbegebieten.

Im Übrigen bleibt der Gesetzesentwurf unverändert. Dies betrifft auch die Streichung der Vergütung für Ackerflächen. Der jeweils gegenüber dem ursprünglichen Entwurf fehlende Absenkungsschritt von 3 Prozent erfolgt zum 1. Oktober dieses Jahres.


Bundesumweltminister Norbert Röttgen begrüßte die gestrige Einigung im Vermittlungsausschuss zur Kürzung der Solarförderung: „Das ist ein wichtiges Signal: Investoren und Unternehmer haben jetzt Klarheit für ihre Investitionsentscheidungen und Verbraucherinnen und Verbraucher haben nun endlich Gewissheit, dass die Solarförderung nicht ins Unermessliche steigt“, sagte Röttgen.

Eine Reaktion der Solarbranche auf dieses Ergebnis liegt bisher noch nicht vor.
Michael PohlMichael Pohl, pohl@tagesblick.de
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