In den nächsten Wochen ist auch wieder eine grundsätzliche Diskussion über den Nutzen von CCS zu erwarten. Denn diese Technik sorgt bei den Kohlekraftwerken zu einer Verringerung des Wirkungsgrades um fünf bis zehn Prozent, was einen höheren Bedarf am Brennstoff Kohle nach sich zieht. Kritiker fürchten, dass dies zu steigenden Strompreisen führt.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, heute wie letztes Jahr, die Frage der Haftung der Betreiber der Lagerstätten. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass die Nachsorgepflicht für die betreffenden Unternehmen bereits 30 Jahre nach Schließung der Lager endet. Danach liegt die volle Haftung beim Bund, mithin beim Steuerzahler.
Das Kabinett soll Mitte September über den Entwurf befinden, danach wird im Bundestag und Bundesrat debattiert. Hier wird auch die Frage der Berücksichtigung der Interessen der Anwohner in Nähe der Lagerstätten noch heftig diskutiert werden. Und nicht zuletzt werden die Bedingungen für den Bau von Pipelines für den Transport des abgeschiedenen Kohlendioxids für Streit sorgen. Denn nicht neben jedem Kohlekraftwerk findet sich eine geeignete Lagerstätte. Schätzungen gehen von bis zu 1000 Kilometer Pipelines quer durch die Bundesrepublik aus.
Sollte der Einsatz der CCS-Technik im Energiebereich erfolgreich sein, ist auch eine Anwendung bei industriellen Prozessen denkbar, um die CO2-Emissionen zu senken.
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