Im Markenrechtsstreit zwischen der bei Rechtsextremen beliebten Modemarke Thor Steinar und dem Satireprojekt Storch Heinar hat das Unternehmen vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Nürnberg wies in einem Urteil die Klage der Herstellerin der Marke Thor Steinar gegen die Storch-Heinar-Erfinder um den SPD-Landtagsabgeordneten Matthias Brodkorb aus Mecklenburg-Vorpommern weitgehend ab. Das Zeichen Storch Heinar darf weiter verwendet werden.
Brodkorb wollte nach eigenen Angaben durch den Storch der Arbeit gegen Rechtsextremismus eine unterhaltsam-satirische Note geben, Thor Steinar dagegen sah seine Produkte verunglimpft. Die Jungsozialisten in Mecklenburg-Vorpommern druckten den Storch auf Hemden, Pullover und Tassen. Mal kommt dieser mit dem Schriftzug "Kriminelle Inländer" daher, mal in Anspielung auf die Nazi-Größe Rudolf Hess als "debiler Rudolf" mit Flugzeug. Die Firma Mediatex bedruckt T-Shirts oder Kapuzenpullover - wenn auch keineswegs ausschließlich - gern mit Runen, Totenköpfen und altdeutschen Schriftzügen. Diese Symbole spielen an auf Wikinger, Germanen und nordische Götter.
Die Bekleidungsfirma wollte die Storch-Heinar-Erfinder nun vor Gericht verpflichten, das Zeichen nicht mehr zu benutzen. Zudem verlangte das Unternehmen Schadensersatz. Das Landgericht Nürnberg sah aber nach eigenen Angaben keine Verletzungen des Markenrechts oder Wettbewerbsrechts. Es bestehe keine Verwechslungsgefahr von Storch Heinar mit Thor Steinar, erklärte das Gericht. Die Waren des Unternehmens würden auch nicht herabgesetzt oder verunglimpft. |
Ein Verbot scheitert nach Auffassung der Richter schon daran, dass sich die Storch-Heinar-Erfinder bei einer satirischen Auseinandersetzung auf Meinungs- und Kunstfreiheit berufen könnten.
Nur in einem kleinen Teil gab das Gericht Mediatex recht. Dabei ging es um Taschen mit dem Zeichen Wüstenfuchs, die die Satiriker anboten. Dieser Name ist allerdings eine eingetragene Marke von Mediatex. Hier muss Brodkorb Auskunft geben, wie viele Taschen verkauft wurden, damit der entstandene Schaden ermittelt werden kann. 94 Prozent der Prozesskosten wurden der Mediatex auferlegt, nur sechs Prozent muss Brodkorb zahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Mit Material von AFP
 Matthias Brodkorb mit einem Storch-Heinar-Shirt

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