Rechtlich gesehen gebe es keinen „Freispruch zweiter Klasse“, kommentierte Kachelmanns Pflichtverteidigerin Andrea Combé das Urteil. Es gelte lediglich der Grundsatz „In dubio pro reo“ (Im Zweifelsfall für den Angeklagten). In den Medien aber und noch mehr in den Augen von Kachelmanns Wahlverteidiger Johann Schwenn ist es nur ein zweitklassiger Freispruch. Unmittelbar nach dem Urteil attackierte Schwenn das Gericht, das Kachelmann „zu gerne verurteilt“ hätte. In der Urteilbegründung hätten die Richter noch einmal „richtig nachgetreten“, um den Angeklagten maximal zu beschädigen.“
Schwenn ist Kachelmanns zweiter Anwalt. Er hatte von Anfang an härtere Saiten aufgezogen als sein Vorgänger. Immer wieder hatte sich Schwenn mit dem Richter und den beiden Staatsanwälten angelegt. In seinem Urteil monierte Richter Michael Seidling seinerseits, dass Schwenn es an Respekt und Anstand habe fehlen lassen.
Seidlings Freispruch war im Saal mit Beifall aufgenommen worden. Kachelmann, der an allen 44 Verhandlungstagen geschwiegen hatte und anschließend wortlos davoneilte, blieb regungslos. Das Gericht erklärte, es sei weder von der Unschuld Kachelmanns noch von einer Falschbeschuldigung durch die Klägerin überzeugt. Die Verdachtsmomente gegen den Angeklagten hätten sich zwar im Laufe der Verhandlung „abgeschwächt, aber nicht verflüchtigt.“
Kachelmann war im März 2010 nach seiner Rückkehr aus Vancouver auf dem Frankfurter Flughafen festgenommen und mangels festem |
Wohnsitz in Deutschland sofort in Untersuchungshaft gesteckt worden. Dort musste er 132 Tage einsitzen, bis das Oberlandesgericht die Haft aufhob. Für diese Zeit erhält er eine Entschädigung von 25 Euro pro Tag. Sein Anwalt teilte mit, man wolle auch eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall einklagen.
Kachelmann war vorgeworfen worden, in der Nacht vom 8. zum 9. Februar seine damalige Freundin Claudia D. nach einem Streit mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Zu alledem meldeten sich weitere Ex-Freundinnen des Wettermoderators mit wenig freundlichen Einzelheiten über Kachelmanns abwechslungsreiches Liebesleben mit mehreren Freundinnen gleichzeitig. Eines der „Lausemädchen“ plauderte in der „Bunten“ und kassierte dafür 50.000 Euro, was den Ausschluss der Öffentlichkeit zumindest an einigen Verhandlungstagen nicht mehr ganz plausibel machte.
Mit 44 Verhandlungstagen dauerte Kachelmanns Prozess ungewöhnlich lange. Normalerweise dauern Verfahren wegen angeblicher Vergewaltigung nur einige Tage. Juristen hatten aber auch die schier endlose Vernehmung von Kachelmanns Ex-Freundinnen vor der Anhörung des mutmaßlichen Opfers kritisiert. Vor Gericht stellte sich dann heraus, dass Claudia D. bei ihrer ersten Vernehmung nicht die Wahrheit gesagt hatte. Sie musste u.a. einräumen, dass sie die Notiz „Er schläft mit ihr“, die sie im Briefkasten gefunden haben wollte, selber geschrieben hatte.
Während die Staatsanwälte die Darstellung der Vergewaltigung für plausibel |