Im September 2009 weigerte sich der Betreiber eines Hotels im brandenburgischen Bad Saarow dem NPD-Chef Voigt und seiner Frau ein Zimmer zu vermieten und verhängte stattdessen ein Hauverbot gegen Voigt. Dieser klagte gegen das Hotel - und verlor.
Begründet hatte der Hotelier das Hausverbot damit, dass Voigts politische Einstellung mit dem Ziel seines Hauses unvereinbar sei, „jedem Gast nach Möglichkeit ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten“. Hierdurch sah Voigt sich diskriminiert sowie seine Persönlichkeitsrechte verletzt und reichte Klage ein.
Nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt / Oder vom 22. Juni griff der Hotelier mit seinem Hausverbot zwar in die Persönlichkeitsrechte Voigts ein, was jedoch nicht automatisch rechtswidrig sei. Denn der Hotelier kann das Hausrecht für sich in Anspruch nehmen, auch wenn in jedem Einzelfall die Umstände abzuwägen seien. Im vorliegenden Rechtsstreit sei der Hotelier im Recht gewesen.
Nach Angaben von stern.de begrüßte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) uden Richterspruch. Die Aufnahme von Mitgliedern extremistischer Gruppierungen sei eine Gewissensfrage, die jeder Hotelier für sich beantworten müsse. Ein Hotelier, der eine solche Reservierung ablehne, verhalte sich korrekt und habe die volle Unterstützung des Verbandes, sagte demnach DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges in Berlin. |
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; nach Medieninformationen kündete Voigt Berufung gegen das Urteil an.
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