Die rechtsextreme NPD darf ihren Bundesparteitag an diesem Wochenende wie geplant in Neuruppin (Brandenburg) abhalten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) wies am Freitag die Beschwerde der Stadt zurück.
Neuruppin sei verpflichtet, der NPD für ihren Bundesparteitag am 12. und 13. November das Gebäude «Kulturhaus Stadtgarten» zu überlassen, sagte Gerichtssprecher Ulrich Marenbach. Zusätzlich gaben die Richter einer NPD-Beschwerde statt, so dass die rechtsextreme Partei den Sicherheitsbehörden kein eigenes Sicherheitskonzept für ihren Parteitag vorlegen muss (Az: OVG 3 S 142.11).
In erster Instanz hatte schon am Mittwoch das Verwaltungsgericht Potsdam die Klage der Stadt Neuruppin zurückgewiesen und die Kommune verpflichtet, der rechtsextremen NPD ihr «Kulturhaus Stadtgarten» zu überlassen.
|