Fast ein Jahr nach der Landtagswahl in Bremen müssen in zwei Wahlbezirken von Bremerhaven die Stimmen neu ausgezählt werden. Das hat der Staatsgerichtshof am Freitag entschieden. Geklagt hatten Mitglieder der Wählervereinigung «Bürger in Wut» (BIW). Diese verpasste bei der Bürgerschaftswahl am 13. Mai 2007 den Einzug ins Parlament um eine Stimme. Die konservative Gruppierung bekam 2216 Stimmen. Die Wahlzettel sollen nun am 21. April neu ausgezählt werden.
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In erster Instanz hatte das Wahlprüfungsgericht mehrere
Unregelmäßigkeiten am Wahlabend festgestellt und eine öffentliche
Neuauszählung aller Bremerhavener Stimmzettel angeordnet. Gegen den
Beschluss erhoben sowohl die BIW als auch der Landeswahlleiter
Beschwerde. Die mündliche Verhandlung des Staatsgerichtshofes wird
am 2. Mai fortgesetzt.
Quelle: Agenturmaterial
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