 |
"Berlin raucht Juno" - dieser im öffentlichen Stadtbild omnipräsente Werbeslogan in der Hauptstadt, aus den 20iger Jahren des vorigen Jahrhunderts wäre heute schlicht undenkbar! Die Debatte um Rauchverbote oder - wie es die Politiker gerne hinstellen - um den Nichtraucherschutz wird wohl nie ein Ende finden. Interessant ist auf jeden Fall zu beobachten, wie dieses Thema seit Jahren den Olymp der politischen Diskussion verteidigt!
Das Bundesverfassungsgericht hat trotz seines "salomonischen Urteils" den Gesetzgebern im Lande, also den Länderparlamenten, klare Hausaufgaben gegeben: Rauchen in der Gastronomie maximal nur dort, wo es weniger als 75m2 Gastfläche sind, keine Speisen ausgegeben werden, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben und eine klare Kennzeichnung am Eingang auf das Lokal als Raucheretablissement hinweist. Auf der anderen Seite wurde dem Gesundheitsschutz jedoch auch soviel Raum gegeben, dass ausnahmslose Rauchverbote bzw. Nichtraucherschutzgesetze in der Gastronomie durchaus auch verfassungskonform sind bzw. wären. Die derzeit gängigste Ausnahme ist die des separaten Raucherraumes. Den haben aber naturgemäß nur sog. Mehrraumlokale. Was machen also diejenigen, die aufgrund von baulichen Umständen keinen separaten (Raucher-)Raum anbieten können, aber z.B. größer als 75m2 sind (abzüglich Tresen- und WC-Bereich)? |
 |
Um diese nicht weiterhin im Wettbewerb zu benachteiligen, könnte es durchaus sinnvoll sein, sog. technische Lösungen im Gesetz zu verankern. Es ist nämlich eine Mär, dass diejenigen Lokale, die Raucher verbannen (müssen) sogar einen ökonomischen Vorteil haben, wie die Gesetzesbefürworter gerne behaupten. Ihre Begründung: Dann kommen die Familien mit Kindern und alle Nichtraucher, die schon immer mal in eine Kneipe wollten. Nun, das Ergebnis kann sich jeder selbst ausmalen. Vernünftig eingesetzte Technik, die den Tabakrauch mit modernsten Methoden weitestgehend unschädlich macht, könnte hier auf einen Schlag helfen. Das meint nicht, lediglich die Luft "zu verdünnen", wie es mitunter durch sog. Ventilation versucht wird. Ein wirkungsvoller Nichtraucherschutz mit Konsequenz und Augenmaß ist möglich, wenn Tabakrauch nahe der Quelle erfasst und sorgfältig gefiltert wird, sodass die Giftstoffe fast zu 100% unschädlich gemacht werden. Solche technischen Möglichkeiten in Form von funktionalen Raucherräumen ("Raucherkabine") sind nicht teuer, hoch kommunikativ, weil einseitig offen (Luftschleierwand) und vor allem eine Alternative für Einraumbetriebe, die baulich keinen zweiten Raum abteilen/einrichten können. |
 |