Der Schlankmacher Sibutramin darf in Deutschland nicht mehr verkauft werden. Das empfahl die europäische Arzneimittelbehörde EMEA am Montag.
Sibutraminhaltige Arzneimittel wurde 1997 (USA) beziehungsweise 1999 (Europa) als Schlankmacher zugelassen. Das Medika- ment steigert die Konzentration von Serontin im Gehirn, was nach den Mahlzeiten das Sättigungsgefühl erhöht. Allerdings hatte eine Langzeitstudie herausgefunden, dass keine Gewichtsreduktion stattfindet.
Chemisch ist Sibutramin aber mit Amphe- taminen verwandt, das zu einer Erhöhung des Blutdrucks und der Herzfrequenz führen können. Erste Sicherheitsbedenken waren 2002 aufgetreten, deshalb wurde in Italien das Mittel nach zwei Todesfällen vorüber- gehend vom Markt genommen.
Die Langzeitstudie "SCOUT" über die Wirkung des Medikamentes wurde noch 2002 begonnen. Etwa 10.000 übergewichtige oder fettleibige Patienten im Alter von 55 Jahren oder älter wurden mit Sibutramin oder Placebo behandelt. Im Herbst 2009 wurden erste Zwischenergebnisse bekannt. So wurde bekannt, dass die erzielte Gewichts- abnahme verhältnismäßig gering ausfiel und nicht dazu beiträgt, das mit einem Übergewicht verbundene Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu senken.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) rät deshalb, keine Verordnungen für sibutraminhaltige Arznei- mittel mehr auszustellen. Apotheker sollten diese nicht mehr an Patienten abgeben. Patienten wird empfohlen, den Rat ihres be- handelnden Arztes einzuholen.
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Eine Marktrücknahme ist vorerst nicht vorgesehen. Nach der endgültigen Analyse der Daten, die der Hersteller im März 2010 vorstellen will, ist ein Gutachtertagung ge- plant, auf der es dann sicherlich auch um die Frage gehen wird, welchen medi- zinischen Sinn die Einnahme von Sibutramin macht, wenn sie nicht kardiovaskulären Folge- krankheiten vorbeugt.
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