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Karlsruhe kippt Rauchverbot in kleinen Kneipen in zwei Bundesländern
30.07.2008
Berlin und Baden-Württemberg
In kleinen Kneipen in Baden-Württemberg und Berlin darf ab sofort wieder geraucht werden. Das hat das Bundesverfassungs- gericht am Mittwoch entschieden. Die Rauch- verbote in den beiden Bundesländern sind verfassungswidrig.

In kleinen Kneipen, sogenannten "Einraum- kneipen" , mit weniger als 75 Quadratmetern, darf wieder geraucht werden. Mit der Ein- schränkung: Vorerst nur in Berlin und Baden-Württemberg.

Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten abgetrennte Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch Ausnahmeregelungen für kleine «Eckkneipen» geschaffen werden. Denn durch die gegenwärtigen Regeln werde die «getränkegeprägte» Kleingastronomie wirtschaftlich besonders stark belastet. Dies verletze die Berufsfreiheit der Beschwerde- führer, entschied der Erste Senat.

Formal gilt das Urteil nur für Baden-Württemberg und Berlin. Allerdings sehen die meisten anderen Landesgesetze ebenfalls Ausnahmen lediglich für größere Lokale mit mehreren Räumen vor.

Die Nichtraucherinitiative Pro Rauchfrei hat nach dem Urteil eine bundesweite Lösung gefordert. «Die Länder haben ihre Unfähigkeit bewiesen, nun muss die Bundespolitik beweisen, dass sie es ernst meint mit dem Nichtraucherschutz», teilte der Verein am Mittwoch in München mit.

Quelle: Agenturen
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