Nach Angabe des Bundesverbandes Deut- scher Apothekerverbände und von Frauen- notrufen mehren sich die sexuellen Übergriffe auf Frauen, die mithilfe von k.o. Tropfen zuvor bewußtlos gemacht wurden. Diese Substanz kann auf dem Schwarzmarkt erworben werden und ist - in ein anderes Getränk gemischt - nicht sofort am Geschmack zu erkennen.
Durch die Substanzen wird das Opfer bewegungsunfähig und willenlos, kann sich später aber an nichts mehr erinnern. Sobald die Wirkung abklingt, leiden die Opfer häufig unter Übelkeit, Schwindelgeüfhlen und starken Kopfschmerzen. In den KO-Tropfen ist häufig die farblose und leicht salzig schmeckende Flüssigkeit Gamma-Hydro- xybuttersäure (GHB) enthalten. Nach rund einer Viertelstunde setzt die Wirkung der Tropfen ein, die unter Umständen mehrere Stunden anhalten kann. Wird die Substanz in Ver-bindung mit Alkohol oder anderen Betäubungsmitteln eingenommen, kann die Einnahme schwere gesundheitliche Folgen bis zum Atemstillstand haben.
Katja Grieger vom Bundesverband Frauen- beratungsstellen und Frauennotrufe berichtet, dass die Frauennotrufe und -beratungs- stellen eine Zunahme sexueller Übergriffe unter KO-Tropfen registrieren. Es ist kaum möglich, sich unter Einfluss dieser Tropfen gegen ungewollte Annäherungsversuche zur Wehr zu setzen, so Grieger.
Zum Schutz vor Übergriffen durch KO-Tropfen sollten Frauen niemals von ihnen unbe- kannten oder nicht vertrauenswürdig erscheinenden Personen offene Getränke annehmen und auch darauf achten, dass ihre offenen Getränke niemals unbeobachtet |
herumstehen. Bei einem plötzlichen Unwohl- sein in einer Kneipe oder Discothek, sollten sofort Freunde oder Mitarbeiter anges- prochen werden. Fühlt man sich unsicher, sollte man den Ort sofort verlassen
Haben Frauen trotz geringer Alkoholmengen einen Filmriss, sollten sie umgehend einen Arzt, den Frauennotruf oder die Polizei aufsuchen. Möglicherweise hat ihnen jemand K.o.-Tropfen ins Glas getan, warnt die Bundesvereinigung Deutscher Apotheker- verbände (ABDA) in Berlin. Diese Substanzen lassen sich nur etwa acht Stunden im Blut oder Urin nachweisen. Tropfen machen willenlos und bewegungsunfähig
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