Der Bundesgerichtshof hat den Beschluss gefällt, den Grenzwert für die Rauschgift- menge Crystal Speed abzusenken, ab der eine merklich höhere Strafe verhängt werden kann. Nach Einschätzung des BGH ist die Droge viel gefährliche als bisher ange- nommen wurde. Dies wurde bei einer Anhörung von Fachleuten in Karlsruhe deutlich.
Zur endgültigen Änderung der Grenzwerte ist allerdings eine Korrektur der bisherigen Rechtssprechung erforderlich. Bei Crystal Speed oder Meth, handelt es sich um Methamphetamin, eine illegale Droge, die aufgrund ihrer hohen Giftigkeit für die Nervenzellen höchst gefährlich ist. Zudem hat die Droge eine extrem hohe Suchgefahr. Verkauft wird Crystal als weißes oder eingefärbtes kristallines Pulver, manchmal auch in Tablettenform oder als Kapsel. Der Konsum erfolgt über die Nase, es kann aber auch geschluckt werden.
Methamphetamin wirkt vergleichbar wie Amphetamin, jedoch wesentlich länger und intensiver. Es ergibt sich eine erhebliche Leistungssteigerung im Körper und es werden der Hunger und die Müdigkeit unter- drückt. Zudem wird das Selbstwertgefühl angehoben und die Risikobereitschaft erhöht. Auch starke Nervosität und gesteigerter Rededrang sind weiter Symptome für den Konsum von Crystal Speed.
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Bei längerem Konsum in hohen Dosen zeigen sich körperliche und psychische Risiken wie extremer Gewichtsverlust oder Herzrhythmusstörungen. Auch Unruhe, Zittern, Schlafstörungen, Kopfschmerzen sowie erweiterte Pupillen treten häufig auf. Folgen die in den nächsten Tagen nach dem Konsum auftreten können sind Depres- sionen, Gereiztheit, extremes Schlafbedürfnis und Trägheit.
In den USA ist das unter dem Pseudonym Crystal-Meth bekannte Methylamphetamin schon seit Jahren auf dem Vormarsch und frisst sich immer Tiefer in die Unteren Gesel-lschaftsschichten. Dabei spielt sicherlich die einfache Herstellbarkeit eine nicht ganz un- erhebliche Rolle.
 Innerhalb kurzer Zeit zeigen sich bei Crystal Meth körperliche Verfallserscheinungen

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