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Vor einem Jahr hat der Bundesgerichtshof die PID für straffrei erklärt
06.07.2011
Bundestag entscheidet über PID
Vor ziemlich genau einem Jahr hat der Bundesgerichtshof in Leipzig die Präimplantationsdiagnostik (PID) nach dem 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz nicht grundsätzlich untersagt. Nun wird der Bundestag entscheiden, ob es dabei bleiben soll. Die Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof hatte vor fünf Jahren ein Berliner Frauenarzt mit einer Selbstanzeige ins Rollen gebracht. Zuvor hatte er die PID bei drei betroffenen Paaren angewandt.

Debattiert wird in Deutschland über die PID, die in den Nachbarländern Belgien und Tschechien sowie in Spanien erlaubt ist, seit zwei Jahrzehnten. Am Donnerstag soll nach einer dreistündigen Debatte im Bundestag dann die Entscheidung fallen. Weil es sich dabei um eine heikle Gewissenfrage handelt, ist der sonst übliche Fraktionszwang aufgehoben, was die Entscheidung spannend macht.

Zuerst aber müssen die Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit über das Prozedere befinden. Normalerweise wird bei drei Anträgen zuerst über den weitest gehenden abgestimmt. In diesem Fall aber konnte sich der Ältestenrat nicht einigen, welcher das sein soll. Darum sollen auf dem Stimmzettel alle drei Anträge aufgeführt sein. Erhält keiner im ersten Durchgang die absolute Mehrheit, kommen die beiden mit den meisten Stimmen eine Runde weiter.

Von den drei Anträgen fordert einer ein komplettes Verbot der PID. Diesem Antrag, der von den Kirchen unterstützt wird, haben sich im Vorfeld
192 Abgeordnete angeschlossen, darunter 127 von der Union. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel gehört dazu. Der Antrag sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor für Ärzte, die dem Verbot zuwider handeln.

Zwei weitere Anträge wollen die PID erlauben, wenn auch in unterschiedlich weiten Grenzen.
Der Antrag um den früheren CDU-Generalsekretär und evangelischen Pfarrer Peter Hintze geht dabei am weitesten. Zwar bleibt die PID grundsätzlich verboten, aber Ausnahmen werden zugelassen, wenn Eltern um die Gefahr einer Fehl- oder Totgeburt wissen oder wenn der Embryo Träger einer schweren Krankheit ist. Die PID darf nur an lizensierten Zentren vorgenommen werden. Die Eltern müssen sich zudem vorher beraten lassen. Alle vier Jahre soll die Bundesregierung einen Erfahrungsbericht vorlegen. Dieser Antrag hat mit 226 Unterschriften bislang die meisten Unterstützter.

Der dritte Antrag zieht die Grenzen etwas enger und erlaubt nur Ausnahmen, wenn bei den Eltern eine genetische Vorbelastung bzw. eine Chromosomenstörung vorliegt. Für diesen Antrag haben sich bislang erst 36 Abgeordnete ausgesprochen. 166 haben sich noch nicht festgelegt. Das bedeutet, dass die Entscheidung zwischen den beiden erstgenannten Anträgen fallen wird.
Helmut UwerHelmut Uwer, uwer@tagesblick.de
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