Um den Zustrom ausländischer Studenten zu beschränken, hatte Belgien 2006 eine 30-Prozent Quote eingeführt. Dagegen haben fran- zösische Stundenten vor dem Euro- päischen Gerichtshof in Luxemburg geklagt, am Dienstag erging das Urteil: Die Quote ist Rechtens.
Von der Quote betroffen sind vor allem die Bachelor-Studiengänge für Veterinärmedizin, Heilgymnastik oder Logopädie. Französische Studenten hatten wegen Ungleichbehadlung dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) beklagt, aber nur teilweise Recht bekommen. Zwar hat der EugH festgestellt, dass eine Beschränkung der Studienmögli- chkeiten für EU-Ausländer dem europäischen Recht widerspricht, aber der EuGH fügte auch hinzu: Die Quotenregelung ist dann "gerecht- fertigt", wenn sie zur "Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen, ausgewogenen und allgemein zugänglichen medizinischen Ver- sorgung" beiträgt.
Belgien wurde im Urteil aufgetragen zu prüfen, ob dies der Fall sei. Auswirkungen dürfte dieses Urteil auch auf Österreich haben, wo sich viele deutsche Studenten eingeschrieben haben. Gerade im Medizin-Studium wurde bei unseren Nachbarn eben- falls eine Quotenregelung eingeführt.
In Österreich ist dabei die Rechtslage für EU-Ausländer beim Medizinstudium noch nach- teiliger als in Belgien: 75 Prozent der Plätze sind für Studenten mit öster- reichischem Abitur und nur 20 Prozent für EU-Bürger reserviert. Durch das Urteil des EuGH dürfte diese Quotenregelung nun dauerhaft Be- stand haben. Zuvor war bereits eine Quotenregelung in Österreich 2005 auf- gehoben worden. |