21 Tote und zahlreiche Verletzte - die traurige Bilanz der Love Parade 2010 in Duisburg. Seitdem sieht sich Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) mit Vorwürfen konfrontiert, es bei der Genehmigung mit den Sicherheitsvorkehrungen nicht so genau genommen zu haben. Am Sonntag entscheiden die Duisburger über seine politische Zukunft.
An diesem Tag sind 365.000 Duisburger aufgerufen, zum ersten Mal in der Geschichte Nordrhein-Westfalens einen Oberbürger- meister abzuwählen. Genau 91.478 Bürger, das sind 25 Prozent der Wahlberechtigten, müssten sich gegen Sauerland aussprechen, um ihn von seinen Aufgaben zu entbinden.
Die Love Parade 2010 fand am 24. Juli in Duisburg auf dem Gelände des ehemaligen Hauptgüter- und Rangierbahnhofs statt. Im Zugangsbereich der Veranstaltung kam es zu einem Gedränge unter den Besuchern, in dessen Folge 21 Menschen starben und zahlreiche Besucher verletzt wurden.
Vor dem Event ging der Veranstalter Lovapent laut seinen internen Planungsunterlagen davon aus, dass 485.000 Menschen über den Tag verteilt das abgesperrte Veranstaltungsgelände mit einer Fläche von 230.000 Quadratmetern besuchen würden, obwohl nur eine Besucherzahl von 250.000 Menschen genehmigt war. |
Ordnungsamt und Kulturausschuss der Stadt Duisburg erwarteten noch im Dezember 2009 rund eine Million Besucher in und um Duisburg. Sicherheitsdezernent Wolfgang Rabe äußerte, sich sicher zu sein, dass auch bei einer nötigen Sperrung des Zugangs zum Veranstaltungsgelände wegen Überfüllung der Besucherstrom problemlos gesteuert werden könne. Insgesamt erwartete er „eine Million Besucher […] über den Tag verteilt“.
Sauerland selbst weist jede Verantwortung für die Ereignisse von sich. Er begründet dies mit der Tatsache, dass nicht er, sondern die ihm unterstellten Beamten die Loveparade genehmigt hätten. Erst wenn einer von seinen Mitarbeitern rechtskräfitg verurteilt sei, werde auch er zurücktreten. Ob es dazu kommt, ist offen. Derzeit ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegen 17 Beschuldigte und versuchen, Vorgänge und Verantwortlichkeiten bei der Genehmigung der Veranstaltung zu klären.
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