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Lebenslänglich für einen Wolgadeutschen wegen Mord an Ägypterin
11.11.2009
Höchststrafe für Verbrechen aus Fremdenhass
Während die am 1. Juli in einem Dresdner Gerichtssaal verübte Bluttat in Deutschland eher am Rande registriert worden war, hatte sie in der arabischen Welt grosse Bestürzung und Empörung ausgelöst. Am Mittwoch zeigte sich der ägyptische Botschafter über die Verhängung der Höchststrafe sehr zufrieden. Alex W. wurde wegen Mord und versuchtem Mord nicht nur zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Gleichzeitig stellte das Landgericht Dresden die besondere Schwere seiner Schuld fest, was bedeutet, dass eine vorzeitige Haftentlassung nicht wie sonst nach 15, sondern erst nach 25 Jahren möglich ist. In ihrer Begründung sagte die Richterin, dass der arbeitslose Alex W. sein Leben in Deutschland als „Multikultischeiße“ empfunden habe. Ausländer würden ihm die Arbeit wegnehmen.

Der seit 2003 in Deutschland lebende Alex W. hatte am 1. Juli im Gerichtssaal die 31-jährige Ägypterin Marwad el-Sherbini vor den Augen ihres dreijährigen Sohnes mit 18 Messerstichen getötet und ihren Ehemann schwer verletzt. Der wurde obendrein noch von einem herbeieilenden Bundespolizisten angeschossen. In der Gerichtsverhandlung war Alex W. wegen Beleidigung angeklagt. Er hatte die ägyptische Apothekerin ein Jahr zuvor auf einem Spielplatz wegen ihres Kopftuches als „Islamistin“, „Terroristin“ und „Schlampe“ beschimpft, nachdem diese ihn aufgeordert hatte, die Schaukel für ihren Sohn freizumachen. Im Prozess zeigte sich Alex
W. dann selber immer tief vermummt.

Der Angeklagte hatte seine Tat zwar gestanden, das Motiv Fremdenhass aber bestritten. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und auf einen Schizophrenie-Verdacht hingewiesen. In seiner früheren Heimat war Alex W. unter Beobachtung gestanden, doch war diese Begutachtung nicht zu Ende geführt worden. In der ersten Prozesswoche war er ausgrastet. Er hatte mit den Füssen getrampelt und seinen Kopf auf die Tischplatte geschlagen. Die Behauptung der Verteidigung, die Tat sei nicht geplant gewesen, entkräftete der Staatsanwalt durch den Hinweis, dass Alex W. wohl nicht zufällig im Rucksack ein Messer mit einer 18 Zentimeter langen Klinge dabei gehabt habe.
Helmut UwerHelmut Uwer, uwer@tagesblick.de
Journalist
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