Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat vorzeitige Neuwahlen in Schleswig-Holstein angeordnet. Die Schleswiger Richter erklärten das Wahlrecht des nördlichsten Bundeslandes am Montag in Teilen als nicht mit der Landesverfassung vereinbar. Nach dem Urteil müssen spätestens Ende September 2012 Neuwahlen stattfinden.
Dem Parlament gab das Gericht Zeit, bis Ende Mai 2011 das Wahlrecht entsprechend zu ändern und bis Ende September 2012 eine Neuwahl anzuberaumen. Regulär wären die Schleswig-Holsteiner erst im Herbst 2014 an die Wahlurnen gerufen worden.
Verfassungsgerichts-Präsident Bernhard Flor sagte in der Urteilsbegründung, mehrere Vorschriften des Landeswahlgesetzes seien «in ihrem Zusammenspiel» mit der Landesverfassung nicht vereinbar.
Durch dieses Zusammenwirken werde sowohl die Vorgabe verfehlt, die Landtags-Regelgröße von 69 Sitzen möglichst nicht zu überschreiten, als auch der Grundsatz der Wahlgleichheit. Die durch Landeswahlleiterin Manuela Söller-Winkler und den Landtag vorgenommene Auslegung des Wahlrechts sei hingegen rechtmäßig.
Das Landesverfassungsgericht gab einem Normenkontrollantrag von Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) in der Sache statt und in Teilen auch den knapp 50 Wahlprüfungsbeschwerden. Beide Entscheidungen ergingen einstimmig.
Hintergrund ist eine Besonderheit des schleswig-holsteinischen Wahlgesetzes. Es begrenzt die Vergabe von Ausgleichsmandaten durch eine missverständliche Formulierung. CDU und FDP erhielten nach der Landtagswahl vom 27. September 2009 nur eine Mehrheit, weil drei Überhangmandate der Union nicht ausgeglichen wurden. |
Die Opposition hatte jedoch mehr Zweitstimmen erhalten als die Koalitionsparteien. Nach einer Neuauszählung in einem Husumer Wahlbezirk schrumpfte die ursprüngliche Drei-Stimmen-Mehrheit des Bündnisses Anfang des Jahres auf eine Stimme. Die FDP hatte einen Sitz an die Linke abgeben müssen.
Die Landesvorsitzende der Grünen, Marlene Löhr, begrüßte die Gerichtsentscheidung, nannte aber die Frist für Neuwahlen bis 2012 «viel zu lang». Es sei zu befürchten, dass die kommenden zwei Jahre zum Dauerwahlkampf gemacht würden und so dem Land eine Hängepartie bevorstehe, sagte Löhr. Sie forderte die Regierung von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) und die im Parlament vertretenen Parteien auf, die Frist nicht auszuschöpfen und den Weg für Neuwahlen bereits im kommenden Jahr frei zu machen.
ddp
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