Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am 3. März 2009 sein Urteil über die Zulässigkeit von Wahlcomputern verkünden. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Karls- ruhe mit. Zuvor hatten viele Experten die Wahlcomputer skeptisch beurteilt.
Das Bundesinnenministerium ist dafür, Rechts- und Computerexperten sind kritisch. Es geht um die Frage: "Wie sicher sind Wahl- computer?" Können sie manuipuliert werden, oder bieten sie hinreichend Sicherheit, bei- spielsweise bei einer Bundestagswahl?
Bei der mündlichen Verhandlung im Oktober 2008 hatte das Innenministerium die Sicher- heit bei Wahlcomputern als "hinreichend" bezeichnet, Rechts- und Computerextperten jedoch bewerteten die Sicherheit vor Mani- pulationen kritischer. Auch die Richter des Zweiten Senats stellten kritische Nach- fragen zur Anwendung der Geräte.
Bereits bei der Bundestagswahl 2005 hatten rund 2 Millionen Wähler die Möglichkeit, den Wahlcomputer zu testen. Damals ist alles gut gelaufen, bei größerem Einsatz der Geräte steigt natürlich die Gefahr für absichtliche Manipulationen. Das Verfassungsgericht ent- scheidet dabei nicht nur direkt über die technische Sicherheit, sonder darüber, ob durch deren Einsatz die in der Verfassung verankerten Grundsätze der freien, gleichen, geheimen und öffentlichen Wahl verletzt werden.
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Nach Auffassung der Kritiker gefährdet der Wahlcomputer durch seine grundsätzlichen Sicherheitslücken das Prinzip der freien und geheimen Wahl. Diese Meinung vertritt der Hamburger Jurist Ulrich Karpen.
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