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Karlsruhe entscheidet über Wahlcomputer
04.02.2009
Verfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am 3. März 2009 sein Urteil über die Zulässigkeit von Wahlcomputern verkünden. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Karls- ruhe mit. Zuvor hatten viele Experten die Wahlcomputer skeptisch beurteilt.

Das Bundesinnenministerium ist dafür, Rechts- und Computerexperten sind kritisch. Es geht um die Frage: "Wie sicher sind Wahl- computer?" Können sie manuipuliert werden, oder bieten sie hinreichend Sicherheit, bei- spielsweise bei einer Bundestagswahl?

Bei der mündlichen Verhandlung im Oktober 2008 hatte das Innenministerium die Sicher- heit bei Wahlcomputern als "hinreichend" bezeichnet, Rechts- und Computerextperten jedoch bewerteten die Sicherheit vor Mani- pulationen kritischer. Auch die Richter des Zweiten Senats stellten kritische Nach- fragen zur Anwendung der Geräte.

Bereits bei der Bundestagswahl 2005 hatten rund 2 Millionen Wähler die Möglichkeit, den Wahlcomputer zu testen. Damals ist alles gut gelaufen, bei größerem Einsatz der Geräte steigt natürlich die Gefahr für absichtliche Manipulationen. Das Verfassungsgericht ent- scheidet dabei nicht nur direkt über die technische Sicherheit, sonder darüber, ob durch deren Einsatz die in der Verfassung verankerten Grundsätze der freien, gleichen, geheimen und öffentlichen Wahl verletzt werden.

Nach Auffassung der Kritiker gefährdet der Wahlcomputer durch seine grundsätzlichen Sicherheitslücken das Prinzip der freien und geheimen Wahl. Diese Meinung vertritt der Hamburger Jurist Ulrich Karpen.
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