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Nutzer der BKA-Website wurden gespeichert
23.03.2009
Verbot
Wer seit 2001 mal die BKA-Internetseite an- geklickt hat, dessen IP-Adresse wurde vom BKA gespeichert. Das schreibt der Spiegel in seiner Montagsausgabe. Diese Praxis wurde jetzt vom Innenministerium wegen rechtlicher Bedenken untersagt.

Dem Bundeskriminalamt (BKA) wurde nun vom Bundesinnenministerium untersagt, die Verbindungsdaten der Nutzer der BKA-Inter- net-Seite zu registrieren. Einem Bericht des Spiegels zufolge hatte das BKA diese Daten seit 2001 gespeichert und ausgewertet. Alle Internetnutzer, die mehrmals auf ausge- wählte Fahndungsseiten klickten, gerieten ins Fadenkreuz des BKA. Offenbar erhoffte man sich durch die Kontrolle dieser Nutzer Hinweise auf gesuchte Straftäter.

Die Entscheidung des Ministeriums basiert auf Zweifeln bzgl. der rechtlichen Zuläs- sigkeit. Man habe die Sachlage sorgfältig geprüft und mit dem Bundesdatenschutz- beauftragten ausführlich korrespondiert, hieß es. Nach Einschätzung des Bundesjustiz- ministeriums stellt diese Art der Ermittlung einen Eingriff in das Grundrecht auf infor- mationelle Selbstbestimmung da.



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2 Kommentare
 
1) Überwachungsstaat deutschland armuts zeugnis
Kommentar von wolfgang | 23.03.2009 @ 11.58 Uhr
 
2) Will bei diesen verruchten Praktiken noch irgendjemand allen Ernstes behaupten, wer sich nichts zu schulden kommen lässt muss sich auch nicht vor Überprüfungen fürchten?
Es kotzt mich an, überall mit nachträglichen Überprüfungen meiner Person und Aktivitäten rechnen zu müssen. Es kommt noch so weit, dass ich beim Benutzen von Google Earth automatisch als Terrorist verdächtigt werde und eines Morgens die Polizei und Staatsanwaltschaft zur Hausdurchsuchung vor der Tür steht.
Kommentar von Thomas | 23.03.2009 @ 11.00 Uhr
 
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