Wer seit 2001 mal die BKA-Internetseite an- geklickt hat, dessen IP-Adresse wurde vom BKA gespeichert. Das schreibt der Spiegel in seiner Montagsausgabe. Diese Praxis wurde jetzt vom Innenministerium wegen rechtlicher Bedenken untersagt.
Dem Bundeskriminalamt (BKA) wurde nun vom Bundesinnenministerium untersagt, die Verbindungsdaten der Nutzer der BKA-Inter- net-Seite zu registrieren. Einem Bericht des Spiegels zufolge hatte das BKA diese Daten seit 2001 gespeichert und ausgewertet. Alle Internetnutzer, die mehrmals auf ausge- wählte Fahndungsseiten klickten, gerieten ins Fadenkreuz des BKA. Offenbar erhoffte man sich durch die Kontrolle dieser Nutzer Hinweise auf gesuchte Straftäter.
Die Entscheidung des Ministeriums basiert auf Zweifeln bzgl. der rechtlichen Zuläs- sigkeit. Man habe die Sachlage sorgfältig geprüft und mit dem Bundesdatenschutz- beauftragten ausführlich korrespondiert, hieß es. Nach Einschätzung des Bundesjustiz- ministeriums stellt diese Art der Ermittlung einen Eingriff in das Grundrecht auf infor- mationelle Selbstbestimmung da.
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