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Bundesnetzagentur darf Mobilfunkanbieter nicht zur Datenspeicherung zwingen
15.04.2009
Urteil
Die Bundesnetzagentur darf die Mobilfunk-Unternehmen Mobilcom, Debitel, Klarmobil und Callmobile, allesamt Tochterunterneh- men von Freenet, nicht zur Vorratsspei- cherung von Telefon- und Internetdaten zwingen, wenn kein konkreter Verdacht vor- liegt. Das geht aus der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.

Die Kommunikationsfirmen Talkline, Debitel und Klarmobil boten ihren Kunden an, alle Verbindungsdaten mit dem Rechnungsver- sand zu löschen. Nach Informationen des AK Vorratsdaten- speicherung will nun auch der Telefon- und Internetanbieter Hansenet / Alice vor dem Kölner Verwaltungsgericht klagen. Hansenet will die IP-Adressen seiner Kunden nur bis zu fünf Tagen speichern.

Dabei geht es, wie das Verwaltungsgericht Berlin feststellte, nicht um die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig sei oder nicht, sondern es geht um die Kosten der Speicherung, die die Anbieter bis- lang tragen müssen. Bis endgültig geregelt ist, wer die Kosten für das Speichern trägt, dürfe die Bundesnetzagentur die Freenet-Töchter nicht zur Verantwortung ziehen, so das Gericht.

Die Entscheidung in der Sache fällten die Berliner Richter bereits im Januar - doch erst am Mittwoch wurde die Urteilsbegründung veröffentlicht.


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